Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 BGB steht einem Verbraucher bei einem außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag oder bei einem Fernabsatzvertrag kein Widerrufsrecht zu, wenn Waren spezifisch für einen Kunden angefertigt oder auf dessen persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden